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Notfalleinsatz
Was ist ein Notfall?
Als Notfall gilt jede Situation, in der eine drohende Gefährdung für Sachen, Tiere oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen eintritt. Ein dringender Notfall liegt auch dann vor, wenn ein Schaden größere materielle Beschädigungen an der Wohnung oder dem Wohngebäude nach sich ziehen kann.
Notfälle sind:
- Rohrbruch an Wasser-, Abwasserleitungen und/oder Heizungsanlagen
- Ausfall der Heizungsanlage
Kein dringender Notfall besteht bei:
- tropfenden Wasserhähnen
- zu entlüftenden Heizkörpern
- Verstopfungen von Waschbecken- und/oder Badewannenabflüssen
- kein Warmwasser
Für dringende Notfälle haben wir einen Bereitschaftsdienst/Notdienst. Sie erreichen unseren Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten bis 22:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr unter der Rufnummer 03946 77 36 0.
Förderprogramm der BAFA
(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Überblick
Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.
Förderübersicht
Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlichen für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstanden förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt. Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten außerhalb einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen.
Was wird gefördert?
In Neubauten bis zu 35%
- Solarkollektoranlagen bis zu 30% der förderfähigen Kosten
- Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen bis zu 35% (Voraussetzung: Erfüllung der technischen Mindestanforderungen)
In bestehenden Gebäuden
- Solarthermieanlagen bis zu 30%
- Biomasseanlagen ab 5KW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung bis zu 35%
- Effiziente Wärmepumpenanlagen bis zu 35%
- Hybridheizungen
- EE-Hybridheizungen bis zu 35%
- Gas-Hybridheizungen bis zu 30%
- „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen bis zu 20%
…die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbaren Energien nutzen - Austauschprämie für Ölheizungen bis zu 45%
Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45% und für Heizungen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen ein Fördersatz von 40%.
WICHTIG!
Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.
Einige BAFA-Förderungen sind mit KfW-Förderungen kombinierbar, jedoch nicht mit Steuerermäßigungen. Weitere Informationen können Sie unter folgender Website nachlesen: www.bafa.de
Kontakt BAFA
Heizen mit Erneuerbaren Energien
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Grundsatz Marktanreizprogramm
Frankfurter Straße 29 -35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800
Erreichbarkeit
Montags – Donnerstags: 08:30 – 16:00 Uhr
Freitags: 08:30 – 15:00 Uhr
Heizen mit Erneuerbaren Energien
Förderberatung Energieeffizienz
Allgemeine Auskünfte zum Förderprogramm (keine Auskünfte zu gestellten Anträgen)
Kostenfreie Servicenummer
Telefon: 0800 0115 000
Erreichbarkeit
Montag – Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr