BAFA Förderung

Überblick

Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.

 

Förderübersicht

Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlichen für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstanden förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt. Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten außerhalb einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen.

 

Was wird gefördert?

In Neubauten bis zu 35%

  • Solarkollektoranlagen bis zu 30% der förderfähigen Kosten
  • Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen bis zu 35% (Voraussetzung: Erfüllung der technischen Mindestanforderungen)

 

In bestehenden Gebäuden

  • Solarthermieanlagen bis zu 30%
  • Biomasseanlagen ab 5KW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung bis zu 35%
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen bis zu 35%
  • Hybridheizungen
      • EE-Hybridheizungen bis zu 35%
      • Gas-Hybridheizungen bis zu 30%
      • „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen bis zu 20%
        …die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbaren Energien nutzen
      • Austauschprämie für Ölheizungen bis zu 45%

Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45% und für Heizungen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen ein Fördersatz von 40%.

 

WICHTIG!

Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen.  Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.  Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.

Einige BAFA-Förderungen sind mit KfW-Förderungen kombinierbar, jedoch nicht mit Steuerermäßigungen.  Weitere Informationen können Sie unter folgender Website nachlesen: www.bafa.de

KONTAKT BAFA

Heizen mit Erneuerbaren Energien
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Grundsatz Marktanreizprogramm
Frankfurter Straße 29 -35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800


Erreichbarkeit

Montags – Donnerstags: 08:30 – 16:00 Uhr
Freitags: 08:30 – 15:00 Uhr


Heizen mit Erneuerbaren Energien

Förderberatung Energieeffizienz
Allgemeine Auskünfte zum Förderprogramm (keine Auskünfte zu gestellten Anträgen)


Kostenfreie Servicenummer

Telefon: 0800 0115 000


Erreichbarkeit

Montag – Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr

 

 

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